Der Bundesgerichtshof

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2024

Beschluss vom 18. April 2024

Beschluss vom 19. Februar 2024

DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 18. April 2024
- S 221 -

Das Präsidium hat am 18. April 2024 beschlossen:


1. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Tschakert wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 4. Strafsenat zugewiesen.

2. Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Gödicke wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem Senat zugewiesen, in dem infolge der Neubesetzung des Vorsitzes des 6. Strafsenats die Planstelle eines Richters am Bundesgerichtshof frei werden wird.

3. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Hannamann wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem VII. Zivilsenat.

4. Richter am Oberlandesgericht Dr. Ostwaldt wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem III. Zivilsenat zugewiesen.

5. Richterin am Oberlandesgericht Pastohr wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem Senat zugewiesen, in dem infolge der Neubesetzung des Vorsitzes im Kartell- und XIII. Zivilsenat die Planstelle einer Richterin am Bundesgerichtshof frei werden wird.

Die Zuweisung von Herrn Leitendem Ministerialrat Dr. Tausch wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 19. Februar 2024
- S 221 -

Das Präsidium hat am 19. Februar 2024 beschlossen:


1. X. Zivilsenat
Richterin am Oberlandesgericht Dr. von Pückler wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem X. Zivilsenat zugewiesen.

2. 1. Strafsenat
Richterin am Oberlandesgericht Welnhofer-Zeitler wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 1. Strafsenat zugewiesen.

3. 2. Strafsenat/Ermittlungsrichter III
Mit Wirkung zum 1. März 2024 wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Zeng zum stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats bestellt und neben Vorsitzender Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges für den 2. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Eschelbach als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Meyberg anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Eschelbach für den 2. Strafsenat als erstes stellvertretendes Mitglied in der Großen Senat für Strafsachen entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grube anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Zeng für den 2. Strafsenat als zweites stellvertretendes Mitglied in der Großen Senat für Strafsachen entsandt.

Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Zimmermann wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 2. Strafsenat zugewiesen. Gleichzeitig werden ihm anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Harms die Aufgaben des Ermittlungsrichters III übertragen.

Richterin am Oberlandesgericht Herold wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 2. Strafsenat zugewiesen.

gez. Limperg


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