Der Bundesgerichtshof

Nachfolgend finden Sie die einzelnen Präsidiumsbeschlüsse zum Geschäftsverteilungsplan 2018. Ergänzend finden Sie diese Informationen in einem PDF-Dokument

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2018

Beschluss vom 05. November 2018 - Vorsitz VII. Zivilsenat, 2. Strafsenat u.a.

Beschluss vom 10. September 2018 - Wahl von Mitgliedern des Präsidiums des BGH - Bestellung Wahlvorstand

Beschluss vom 18. Juli 2018 - Bereitschaftsdienst Ermittlungsrichter

Beschluss vom 16. Juli 2018 - Besetzung I. Zivilsenat u.a.

Beschluss vom 28. Juni 2018 - Besetzung 1. Strafsenat u.a.

Beschluss vom 21. März 2018 - Besetzung III. Zivilsenat u.a

Beschluss vom 16. Januar 2018 - Vorsitz 2. Strafsenat u.a


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 05. November 2018
- S 221 -

Das Präsidium hat am 05. November 2018 beschlossen:

1.
Richter am Bundesgerichtshof Pamp tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof aus dem XI. Zivilsenat zum VII. Zivilsenat und übernimmt dort den Vorsitz; zugleich wird er für den VII. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Gleichzeitig tritt Richter am Bundesgerichtshof Röhl vom VII. Zivilsenat zum IX. Zivilsenat.

2.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Franke tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof aus dem 4. Strafsenat zum 2. Strafsenat und übernimmt dort den Vorsitz. Gleichzeitig wird er für den 2. Strafsenat anstelle von Vorsitzendem Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

Zugleich

  • tritt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer aus dem 2. Strafsenat zum 3. Strafsenat und übernimmt dort den Vorsitz;
  • wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Quentin zum stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestellt;
  • tritt Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel aus dem 2. Strafsenat zum 4. Strafsenat;
  • tritt Richter am Bundesgerichtshof Meyberg aus dem IX. Zivilsenat zum 2. Strafsenat; das gilt nicht für die Verfahren IX ZR 121/16, IX ZR 149/16, IX ZR 168/17 und IX ZR 216/17; in diesen Verfahren und bis zu deren Erledigung bleibt Herr Meyberg dem IX. Zivilsenat weiterhin zugewiesen;
  • werden jeweils für den 4. Strafsenat Richter am Bundesgerichtshof Bender als ordentliches Mitglied und Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel als 1. stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt sowie Richter am Bundesgerichtshof Dr. Quentin als ordentliches Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Bender als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

3.
Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Tolkmitt wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem XI. Zivilsenat zugewiesen.

gez. Limperg



DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 10. September 2018
- S 221 -

Das Präsidium hat am 10. September 2018 beschlossen:

Für die am 1. Januar 2019 beginnende Wahlperiode sind fünf Mitglieder des Präsidiums neu zu wählen (§ 21 b Abs. 4 GVG). Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte werden zum Wahlvorstand für die Neuwahl bestellt:

  • RiBGH Dr. Klein (VI. Zivilsenat)
  • RiBGH Wolfgang Schmidt (2. Strafsenat)
  • RinBGH Dr. Marx (X. Zivilsenat)

Zu Ersatzmitgliedern werden bestellt:

  • RiBGH Volker Sander (II. Zivilsenat)
  • RiBGH Dr. Leplow (3. Strafsenat)
  • RinBGH Dr. Brenneisen (VII. Zivilsenat)

Die Ersatzmitglieder rücken bei Verhinderung oder Ausscheiden von Mitgliedern des Wahlvorstandes in der Reihenfolge nach, in der sie aufgeführt sind.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 18. Juli 2018
- S 221 -

Das Präsidium hat am 18. Juli 2018 beschlossen:

Gemäß Ziffer III. 2. des Geschäftsverteilungsplans für das Jahr 2018 wird bestimmt, dass anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Radtke, der am 16. Juli 2018 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden ist, Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Krüger am Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter teilnimmt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 16. Juli 2018
- S 221 -

Das Präsidium hat am 16. Juli 2018 beschlossen:

  1. I. Zivilsenat

    1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Koch wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des I. Zivilsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.
    2. Gleichzeitig wird Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schaffert zum stellvertretenden Vorsitzenden des I. Zivilsenats bestellt.

  2. Dienstgericht des Bundes

    1. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof scheidet Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Koch aus dem Dienstgericht des Bundes aus und wird an seiner Stelle Richterin am Bundesgerichtshof Harsdorf-Gebhardt (IV. Zivilsenat) zur nichtständigen Beisitzerin des Bundesgerichtshofs im Dienstgericht des Bundes bestimmt. Das gilt nicht für das Verfahren RiZ (R) 1/18; in diesem Verfahren und bis zu dessen Erledigung bleibt Herr Prof. Dr. Koch dem Dienstgericht des Bundes weiterhin zugewiesen.
    2. Mit Wirksamwerden der Ernennung von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Koch zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird Richterin am Bundesgerichtshof Sacher (VII. Zivilsenat) anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Harsdorf-Gebhardt zur Vertreterin der ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes bestimmt.

  3. Senat für Notarsachen

    Mit Wirksamwerden der Ernennung von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Radtke zum Richter des Bundesverfassungsgerichts tritt an seiner Stelle Richterin am Bundesgerichtshof Müller (VI. Zivilsenat) zum Senat für Notarsachen.

  4. VII. Zivilsenat
    Richter am Oberlandesgericht Röhl wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem VII. Zivilsenat zugewiesen.

gez. Limperg




DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 28. Juni 2018
- S 221 -

Das Präsidium hat am 28. Juni 2018 beschlossen:

  1. Gemäß der vom Präsidium mit Beschluss vom 26. April 2017 getroffenen Zuweisungsentscheidung tritt Richterin am Oberlandesgericht Dr. Pernice mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum 1. Strafsenat.

  2. Jeweils mit Wirkung zum 1. Juli 2018 werden

    1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger zum stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Strafsenats bestellt;
    2. für den 1. Strafsenat Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Radtke als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt sowie Richterin am Bundesgerichtshof Cirener als erstes stellvertretendes Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt;
    3. für den 1. Strafsenat Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger als ordentliches Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Radtke als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  3. Abschnitt B. VI. 2. e) dd) des Geschäftsverteilungsplans wird wie folgt insgesamt neu gefasst:
    "Über Ablehnungsgesuche gegen einen Ermittlungsrichter entscheidet

    • bei Ablehnung des Ermittlungsrichters I der Ermittlungsrichter II, im Verhinderungsfalle der Ermittlungsrichter V,
    • bei Ablehnung des Ermittlungsrichters II der Ermittlungsrichter I, im Verhinderungsfalle der Ermittlungsrichter III,
    • bei Ablehnung des Ermittlungsrichters III der Ermittlungsrichter IV,
    • bei Ablehnung des Ermittlungsrichters IV der Ermittlungsrichter III,
    • bei Ablehnung des Ermittlungsrichters V der Ermittlungsrichter VI,
    • bei Ablehnung des Ermittlungsrichters VI der Ermittlungsrichter V.

Im Übrigen gilt für den Fall der Verhinderung des zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch Berufenen die Vertretungsregelung - B. VI. 2. e) aa) bis cc) - entsprechend."

gez. Limperg



DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 21. März 2018
- S 221 -

Das Präsidium hat am 21. März 2018 beschlossen:

1.
Gemäß der vom Präsidium mit Beschluss vom 26. April 2017 getroffenen Zuweisungsentscheidung treten jeweils mit Wirksamwerden ihrer bevorstehenden Ernennung zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof

  • Richterin am Oberlandesgericht Dr. Böttcher zum III. Zivilsenat,
  • Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Köhler zum 5. Strafsenat,
  • Richter am Oberlandesgericht Dr. Karsten Schmidt zum VIII. Zivilsenat.

2.
Richterin am Bundesgerichtshof Graßnack wird für den Senat für Patentanwaltssachen anstelle von Vorsitzendem Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Limperg



DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 16. Januar 2018
- S 221 -

Das Präsidium hat am 16. Januar 2018 beschlossen:

1.
Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer unter Entbindung von seiner Zugehörigkeit zum 3. Strafsenat zum Vorsitzenden des 2. Strafsenats bestellt.

Zugleich werden

  • Richter am Bundesgerichtshof Gericke zum stellvertretenden Vorsitzenden des 3. Strafsenats bestellt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Spaniol jeweils anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer für den 3. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tiemann als erstes stellvertretendes Mitglied sowie Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berg als zweites stellvertretendes Mitglied jeweils für den 3. Strafsenat in den Großen Senat für Strafsachen entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Hoch für den 3. Strafsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berg anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer zum ersten Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs im Senat für Patentanwaltssachen bestellt.

2.
Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof und seiner Bestellung um Vorsitzenden des 2. Strafsenats wird Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer für diesen Senat anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eschelbach in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

Gleichzeitig werden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eschelbach als erstes stellvertretendes Mitglied sowie Richter am Bundesgerichtshof Zeng als zweites stellvertretendes Mitglied jeweils für den 2. Strafsenat in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

3.
Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Leplow wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 3. Strafsenat zugewiesen.

gez. Limperg


Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2018

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2018. Stand 13.12.2018