Der Bundesgerichtshof

Nachfolgend finden Sie die einzelnen Präsidiumsbeschlüsse zum Geschäftsverteilungsplan 2023. Ergänzend finden Sie diese Informationen in einem PDF-Dokument

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2023

Beschluss vom 14. Dezember 2023

Beschluss vom 31. August 2023

Beschluss vom 26. Juli 2023

Beschluss vom 24. Mai 2023

Beschluss vom 14. März 2023

Beschluss vom 02. Februar 2023

Beschluss vom 10. Januar 2023

DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 14. Dezember 2023
- S 221 -

Das Präsidium hat am 14. Dezember 2023 beschlossen:

I.

1. 2. Strafsenat

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof unter Aufhebung der Zuweisung zum VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) und XI. Zivilsenat zur Vorsitzenden des 2. Strafsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

Gleichzeitig wird Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl zum stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats bestellt.

2. Bereitschaftsdienst

Richter am Bundesgerichtshof Dr. F. Schmidt und Richter am Bundesgerichtshof Kunnes nehmen im Jahr 2023 ab dem 29. Dezember 2023 am Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter teil.

II.

1. VI. Zivilsenat

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Katzenstein scheidet mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus dem VI. Zivilsenat aus. Das gilt nicht für die Verfahren VI ZR 592/20, VI ZR 755/20, VI ZR 589/20, VI ZR 1098/20, VI ZR 381/20 und VI ZR 1165/20; in Bezug auf diese Verfahren und bis zu deren Abschluss bleibt Richter am Bundesgerichtshof Dr. Katzenstein auch über den 31. Dezember 2023 hinaus Mitglied des VI. Zivilsenats.

2.VII. Zivilsenat

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. C. Fischer scheidet mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus dem VII. Zivilsenat aus. Das gilt nicht für die Verfahren VII ZR 274/21, VII ZR 384/21, VII ZR 446/21, VII ZR 536/21, VII ZR 578/21, VII ZR 597/21, VII ZR 599/21, VII ZR 603/21, VII ZR 610/21, VII ZR 626/21, VII ZR 628/21, VII ZR 636/21, VII ZR 688/21, VII ZR 701/21, VII ZR 715/21, VII ZR 729/21, VII ZR 745/21, VII ZR 795/21, VII ZR 798/21, VII ZR 902/21, VII ZR 903/21, VII ZR 905/21 und VII ZR 906/21; in Bezug auf diese Verfahren und bis zu deren Abschluss bleibt Richterin am Bundesgerichtshof Dr. C. Fischer auch über den 31. Dezember 2023 hinaus Mitglied des VII. Zivilsenats.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 31. August 2023
- S 221 -

Das Präsidium hat am 31. August 2023 beschlossen:

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lutz (Ermittlungsrichter II und 2. Strafsenat) tritt wegen einer absehbaren zeitweisen Verhinderung des Bereitschaftsrichters in der Zeit vom 4. bis 7. September 2023 zusätzlich zum Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter und übernimmt in dieser Zeit mit Nachrang gegenüber Herrn Richter am Bundesgerichtshof Messing den weiteren Hintergrundbereitschaftsdienst.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 26. Juli 2023
- S 221 -

Das Präsidium hat am 26. Juli 2023 beschlossen:

I.

1. Richterin am Oberlandesgericht Herold wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 2. Strafsenat zugewiesen.

2. Richter am Oberlandesgericht Kunnes wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem IX. Zivilsenat zugewiesen.

3. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Recknagel wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem XII. Zivilsenat zugewiesen.

4. Richter am Oberlandesgericht Dr. F. Schmidt wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem V. Zivilsenat zugewiesen.

5. Richterin am Oberlandesgericht Welnhofer-Zeitler wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 1. Strafsenat zugewiesen.

6. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Zimmermann wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 2. Strafsenat zugewiesen.

Die Zuweisung von Richterin am Oberlandesgericht Dr. von Pückler wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

II.

Die Zuweisung von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. S. Böhm (VIII. Zivilsenat) zum Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter wird aufgehoben

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 24. Mai 2023
- S 221 -

Das Präsidium hat am 24. Mai 2023 beschlossen:

1. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Oehler wird für den VI. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

2. Mit Wirkung zum 15. Juni 2023 wechselt Richter am Bundesgerichtshof Messing vom 4. Strafsenat zum VIII. Zivilsenat. Das gilt jedoch nicht für das Verfahren 4 StR 481/22; in Bezug auf dieses Verfahren und bis zu dessen Abschluss bleibt Richter am Bundesgerichtshof Messing auch über den 14. Juni 2023 hinaus Mitglied des 4. Strafsenats.

3. Richter am Oberlandesgericht Dr. Katzenstein wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem VI. Zivilsenat zugewiesen.

4. Vorsitzende Richterin am Landgericht Marks wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 4. Strafsenat zugewiesen.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 14. März 2023
- S 221 -

Das Präsidium hat am 14. März 2023 beschlossen:

  1. VIII. Zivilsenat

    Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des VIII. Zivilsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.


    Gleichzeitig wird

    • Richter am Bundesgerichtshof Kosziol zum stellvertretenden Vorsitzenden des VIII. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat jeweils anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;

    • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Liebert für den VIII. Zivilsenat anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Kosziol als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  2. Kartellsenat
    Im Hinblick auf die Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 9. November 2022 (BGBl. I, S. 2009) wird der Text zur sachlichen Zuständigkeit des Kartellsenats im Geschäftsverteilungsplan 2023 (Buchst. A. Ziffer V.) wie folgt neu gefasst:

    1. Kartellsenat
    Der Kartellsenat ist kraft Gesetzes für die Entscheidungen über die in § 94 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, in § 107 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, in § 35 Abs. 4 des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG) und in § 52b des Agrar-Organisationen-und-Lieferketten-Gesetzes aufgeführten Rechtsmittel sowie über sonstige Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Kartellsachen zuständig. Ferner ist der Kartellsenat zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus § 33 KSpG sowie den aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnungen ergeben.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 2. Februar 2023
- S 221 -

Das Präsidium hat am 2. Februar 2023 beschlossen:

  1. IX. Zivilsenat

    Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schoppmeyer wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des IX. Zivilsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

    Gleichzeitig wird

    • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schultz zum stellvertretenden Vorsitzenden des IX. Zivilsenats bestellt;
    • Richter am Bundesgerichtshof Röhl für den IX. Zivilsenat jeweils anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schoppmeyer als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  2. XII. Zivilsenat

    Richter am Bundesgerichtshof Guhling wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des XII. Zivilsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

    Gleichzeitig wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Günter zum stellvertretenden Vorsitzenden des XII. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Schilling als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

  3. Senat für Anwaltssachen/Senat für Patentanwaltssachen

    Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schoppmeyer wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des Senats für Patentanwaltssachen sowie zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Anwaltssachen bestellt und zugleich für den Senat für Anwaltssachen neben Richter am Bundesgerichtshof Dr. Remmert als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  4. Dienstgericht des Bundes

    Richter am Bundesgerichtshof Guhling scheidet mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof als erster Vertreter der ständigen Beisitzer aus dem Dienstgericht des Bundes aus. Gleichzeitig wird an seiner Stelle Richter am Bundesgerichtshof Dr. Reichelt (VIII. Zivilsenat) zum ersten Vertreter der ständigen Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes bestellt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 10. Januar 2023
- S 221 -

Das Präsidium hat am 10. Januar 2023 beschlossen:

1. Strafsenat

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des 1. Strafsenats bestellt.

Gleichzeitig wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Bellay zum stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Strafsenats bestellt und für diesen Senat anstelle von Herrn Prof. Dr. Jäger als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. R. Fischer für den 1. Strafsenat neben Herrn Prof. Dr. Jäger als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer für den 1. Strafsenat anstelle von Herrn Bellay als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

2. Senat für Wirtschaftsprüfersachen

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des Senats für Wirtschaftsprüfersachen bestellt.

Gleichzeitig wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Mosbacher (5. Strafsenat) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Wirtschaftsprüfersachen bestellt und für diesen Senat anstelle von Herrn Prof. Dr. Jäger als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Leplow (1. Strafsenat) zum ordentlichen beisitzenden Mitglied im Senat für Wirtschaftsprüfersachen bestellt und für diesen Senat anstelle von Herrn Prof. Dr. Mosbacher als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer (1. Strafsenat) anstelle von Herrn Dr. Leplow zur ersten Vertreterin der beisitzenden Mitglieder im Senat für Wirtschaftsprüfersachen bestellt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. A. Allgayer (1. Strafsenat, Kartellsenat) anstelle von Frau Wimmer zur zweiten Vertreterin der beisitzenden Mitglieder im Senat für Wirtschaftsprüfersachen bestellt.

3. Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bestellt.

Gleichzeitig wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Mosbacher (5. Strafsenat) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bestellt und für diesen Senat anstelle von Herrn Prof. Dr. Jäger als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Leplow (1. Strafsenat) zum ordentlichen beisitzenden Mitglied im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bestellt und für diesen Senat anstelle von Herrn Prof. Dr. Mosbacher als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer (1. Strafsenat) anstelle von Herrn Dr. Leplow zur ersten Vertreterin der beisitzenden Mitglieder im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bestellt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. A. Allgayer (1. Strafsenat) anstelle von Frau Wimmer zur zweiten Vertreterin der beisitzenden Mitglieder im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bestellt.

4. Senat für Notarsachen

Mit dem Wirksamwerden der Ernennung von Richter am Bundesgerichtshof Offenloch zum Richter des Bundesverfassungsgerichts wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Reiter (III. Zivilsenat) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Notarsachen bestellt und für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klein (VI. Zivilsenat) zum beisitzenden Mitglied im Senat für Notarsachen bestellt.

gez. Limperg


Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2023 als PDF-Dokument

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2023. Stand 14.12.2023