Der Bundesgerichtshof

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2022

Beschluss vom 07.November 2022

Beschluss vom 25.Oktober 2022

Beschluss vom 18.Oktober 2022

Beschluss vom 05. Oktober 2022

Beschluss vom 25. August 2022

Beschluss vom 02. August 2022

Beschluss vom 21. Juli 2022

Beschluss vom 29. Juni 2022

Beschluss vom 17. Mai 2022

Beschluss vom 28. April 2022

Beschluss vom 08. März 2022

Beschluss vom 16. Februar 2022

Beschluss vom 12. Januar 2022

DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 10. November 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 7. November 2022 beschlossen:

1. X. Zivilsenat/Senat für Patentanwaltssachen

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grabinski ist seit dem 1. November 2022 zur Wahrnehmung der Tätigkeit eines Richters am Einheitlichen Patentgericht dorthin zugewiesen.

Aus diesem Anlass wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Deichfuß anstelle von Herrn Dr. Grabinski zum stellvertretenden Vorsitzenden des X. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Deichfuß anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grabinski dem Senat für Patentanwaltssachen zugewiesen und zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Senats bestellt sowie für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Kober-Dehm anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Deichfuß für den X. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

2. XII. Zivilsenat

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Günter wird mit Nachrang gegenüber Richter am Bundesgerichtshof Guhling zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des XII. Zivilsenats bestellt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 25. Oktober 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 25. Oktober 2022 beschlossen:

Das Mitglied des Präsidiums Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose wird mit Ablauf des 31. Oktober 2022 in den Ruhestand treten. Es wird festgestellt, dass gemäß § 21c Abs. 2 GVG ab dem 1. November 2022 an seiner Stelle Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Cirener als bei der letzten Präsidiumswahl am 9. Dezember 2020 Nächstberufene Mitglied des Präsidiums ist.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 20. Oktober 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 18. Oktober 2022 beschlossen:

1. II. Zivilsenat:

Richter am Bundesgerichtshof Born wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des II. Zivilsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Gleichzeitig wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Wöstmann zum stellvertretenden Vorsitzenden des II. Zivilsenats bestellt und jeweils anstelle von Herrn Born für den II. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bernau anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Wöstmann für den II. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

2. IV. Zivilsenat:

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des IV. Zivilsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Gleichzeitig wird

  • Richterin am Bundesgerichtshof Harsdorf-Gebhardt zur stellvertretenden Vorsitzenden des IV. Zivilsenats bestellt und jeweils anstelle von Herrn Prof. Dr. Karczewski für den IV. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brockmöller anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Harsdorf-Gebhardt für den IV. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

3. V. Zivilsenat/Senat für Landwirtschaftssachen:

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brückner wird mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof zur Vorsitzenden des V. Zivilsenats und des Senats für Landwirtschaftssachen bestellt und zugleich für den V. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Gleichzeitig wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Göbel in Abänderung des Präsidiumsbeschlusses vom 21. Juli 2022 zum stellvertretenden Vorsitzenden des V. Zivilsenats und des Senats für Landwirtschaftssachen bestellt und jeweils anstelle von Frau Dr. Brückner für den V. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie für den Senat für Landwirtschaftssachen als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richterin am Bundesgerichtshof Laube zum beisitzenden Mitglied im Senat für Landwirtschaftssachen bestellt und für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 5. Oktober 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 5. Oktober 2022 beschlossen:

Für die am 1. Januar 2023 beginnende Wahlperiode sind fünf Mitglieder des Präsidiums neu zu wählen (§ 21b Abs. 4 GVG). Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte werden zum Wahlvorstand für die Neuwahl bestellt:

  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. A. Allgayer (XI. Zivilsenat)
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Maatsch (4. Strafsenat)
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Matussek (VIII. Zivilsenat)

Zu Ersatzmitgliedern werden bestellt:

  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kreicker (3. Strafsenat)
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Crummenerl (X. Zivilsenat)
  • Richter am Bundesgerichtshof Piontek (IV. Zivilsenat)

Die Ersatzmitglieder rücken bei Verhinderung oder Ausscheiden von Mitgliedern des Wahlvorstandes ihrem Dienstalter entsprechend in der Reihenfolge nach, in der sie aufgeführt sind.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 25. August 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 25. August 2022 beschlossen:

  1. Gemäß Präsidiumsbeschluss vom 2. August 2022 wechselt Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff mit Wirkung zum 1. September 2022 vom 1. Strafsenat zum 3. Strafsenat. Das gilt jedoch nicht für die Verfahren 1 StR 389/21 und 1 StR 14/22; in Bezug auf diese Verfahren und bis zu deren Abschluss bleibt Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff auch über den 31. August 2022 hinaus Mitglied des 1. Strafsenats.

  2. Jeweils mit Wirkung zum 1. September 2022
    - wird Richter am Bundesgerichtshof Bellay für den 1. Strafsenat anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt;
    - wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Anstötz für den 3. Strafsenat anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt;
    - wird Richterin am Bundesgerichthof Dr. Hohoff für den 3. Strafsenat anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Anstötz als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 02. August 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 02. August 2022 beschlossen:

I.

  1. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Grau wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem V. Zivilsenat zugewiesen.
  2. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Holzinger wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem XIII. Zivilsenat und dem Kartellsenat zugewiesen.
  3. Vorsitzender Richter am Kammergericht Arnoldi wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 6. Strafsenat zugewiesen.
  4. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Momsen-Pflanz wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 4. Strafsenat zugewiesen.
    Gleichzeitig wechselt Richter am Bundesgerichtshof Weinland vom 4. Strafsenat in den IX. Zivilsenat.
  5. Mit Wirkung zum 1. September 2022 wechselt Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff vom 1. Strafsenat in den 3. Strafsenat und Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer vom 3. Strafsenat in den 1. Strafsenat.
  6. Mit Wirkung zum 1. November 2022 wechselt Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Pernice vom 1. Strafsenat in den XII. Zivilsenat und Richterin am Bundesgerichtshof Dr. A. Allgayer vom XI. Zivilsenat in den 1. Strafsenat. Die anteilige Zuweisung von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. A. Allgayer zum Kartellsenat bleibt von diesem Wechsel unberührt.

II.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Dauber nimmt in der Zeit vom 26. August bis 29. August 2022 am Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter teil.

III.

Nach Aussprache wählte das Präsidium in offener Abstimmung für die Amtszeit vom 15. Juli 2022 bis zum 14. Juli 2026 einstimmig als Vertreterinnen der mit Beschluss vom 17. Mai 2022 in den Präsidialrat entsandten Mitglieder:

  1. Richterin am Bundesgerichtshof von Pentz
  2. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schmaltz

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 21. Juli 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 21. Juli 2022 beschlossen:

  1. 6. Strafsenat
    Mit Wirkung zum 1. August 2022 wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Feilcke zum stellvertretenden Vorsitzenden des 6. Strafsenats bestellt.
  2. V. Zivilsenat
    Für die Zeit vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Oktober 2022 wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Göbel mit Nachrang gegenüber Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brückner zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des V. Zivilsenats bestellt.
  3. Senat für Landwirtschaftssachen
    Im Senat für Landwirtschaftssachen wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Hamdorf (V. Zivilsenat) mit Nachrang gegenüber Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kazele (V. Zivilsenat) und Richterin am Bundesgerichtshof Haberkamp (V. Zivilsenat) zum weiteren Vertreter bestellt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 29. Juni 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 29. Juni 2022 beschlossen:

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Quentin wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestellt.

Gleichzeitig wird

  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel zur stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestellt und für diesen Senat anstelle von Herrn Dr. Quentin als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Rommel für den 4. Strafsenat anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

In Vertretung

gez. Prof. Dr. Ellenberger


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 17. Mai 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 17. Mai 2022 beschlossen:

I.

Nach Aussprache wählte das Präsidium in offener Abstimmung für die Amtszeit vom 15. Juli 2022 bis zum 14. Juli 2026 einstimmig als in den Präsidialrat zu entsendende Mitglieder:

  • Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schäfer
  • Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schoppmeyer.

Die Wahl von zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern wurde bis nach der Wahl von drei Mitgliedern des Präsidialrats durch die Richterschaft zurückgestellt.

II.

Nach Aussprache fasste das Präsidium ferner einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Richterin am Oberlandesgericht Adams wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem II. Zivilsenat zugewiesen.
  2. Richter am Oberlandesgericht Piontek wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem IV. Zivilsenat zugewiesen.
  3. Richterin am Oberlandesgericht Munk wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem
    1. Strafsenat zugewiesen.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 28. April 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 28. April 2022 beschlossen:

1. V. Zivilsenat

Für die Zeit vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 31. Juli 2022 wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Göbel mit Nachrang gegenüber Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brückner zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des V. Zivilsenats bestellt.

2. VIII. Zivilsenat

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer wird mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof zur Vorsitzenden des VIII. Zivilsenats bestellt und zugleich für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Gleichzeitig wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger in Abänderung des Präsidiumsbeschlusses vom 8. März 2022 zum stellvertretenden Vorsitzenden des VIII. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat jeweils anstelle von Frau Dr. Fetzer als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
  • Richter am Bundesgerichtshof Kosziol für den VIII. Zivilsenat anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

3. XIII. Zivilsenat/Kartellsenat:

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kirchhoff wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt und zugleich für den XIII. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat
für Zivilsachen und für den Kartellsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat entsandt.

Gleichzeitig wird Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Roloff in Abänderung des Präsidiumsbeschlusses vom 8. März 2022 zur stellvertretenden Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt und jeweils anstelle von Herrn Prof. Dr. Kirchhoff für den XIII. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und für den Kartellsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat sowie für den XIII. Zivilsenat und für den Kartellsenat als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

4. 4. Strafsenat

Mit Wirkung zum 1. Mai 2022 werden für den 4. Strafsenat

  • Richter am Bundesgerichtshof Rommel als erstes stellvertretendes Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Sturm als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

entsandt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 8. März 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 8. März 2022 beschlossen:

I.

  1. Richter am Oberlandesgericht Weinland wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 4. Strafsenat zugewiesen.
  2. Richterin am Oberlandesgericht Adams wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem Senat zugwiesen, in dem infolge der Neubesetzung des Vorsitzes im II. Zivilsenat eine Planstelle für eine Richterin am Bundesgerichtshof frei werden wird.
  3. Richter am Oberlandesgericht Piontek wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem Senat zugwiesen, in dem infolge der Neubesetzung des Vorsitzes im IV. Zivilsenat eine Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof frei werden wird.
  4. Richterin am Oberlandesgericht Munk wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem Senat zugwiesen, in dem infolge der Neubesetzung des Vorsitzes im 1. Strafsenat eine Planstelle für eine Richterin am Bundesgerichtshof frei werden wird.

II.

Für die Zeit vom 1. April 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022 werden

  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger mit Nachrang gegenüber Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des VIII. Zivilsenats und
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Roloff mit Nachrang gegenüber Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kirchhoff zur weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Kartellsenats und des XIII. Zivilsenats

bestellt.

gez. Limperg



DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 16. Februar 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 16. Februar 2022 beschlossen:

  1. Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird Richter am Bundesgerichtshof Wenske dem 6. Strafsenat zugewiesen und zugleich für diesen Senat als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

  2. Jeweils mit Wirkung zum 1. März 2022

    1. wird Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. König im 6. Strafsenat zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt;

    2. wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Feilcke für den 6. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 12. Januar 2022
- S 221 -

Das Präsidium hat am 12. Januar 2022 beschlossen:

Richter am Oberlandesgericht Messing wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 4. Strafsenat zugewiesen.

gez. Limperg