Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
Verteidigung / Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen
vom 10.12.2019, BGBl I S. 2128 (PDF, 68KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L 297 vom 4.11.2016, S. 1 (PDF, 363KB, nicht barrierefrei); L 91 vom 5.4.2017, S. 40 (PDF, 310KB, nicht barrierefrei), im Folgenden: PKH-Richtlinie)* war bis zum 5. Mai 2019 in nationales Recht umzusetzen. Sie bildet den zweiten Schritt der Verwirklichung der Maßnahme C – Recht auf Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe –, einer von fünf Maßnahmen, die den Kern der Entschließung des Europäischen Rates vom 30. November 2009 über einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder beschuldigten Personen in Strafverfahren bilden. Die in einem ersten Schritt erlassene Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294 vom 6.11.2013, S. 1 (PDF, 791KB, nicht barrierefrei))* wurde im deutschen Recht bereits mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27. August 2017 (BGBl I S. 3295 (PDF, 52KB, nicht barrierefrei)) umgesetzt.
Die PKH-Richtlinie flankiert das Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand, indem zur Gewährleistung von dessen Effektivität Beschuldigten und gesuchten Personen die Unterstützung eines – jedenfalls vorläufig – durch die Mitgliedstaaten finanzierten Rechtsbeistands zur Verfügung gestellt wird. Hierzu legt sie gemeinsame Mindestvorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige, beschuldigte Personen und gesuchte Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gemäß Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates anhängig ist, fest.
Das deutsche Recht entspricht den Vorgaben der PKH-Richtlinie noch nicht in vollem Umfang. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen deshalb die notwendigen Anpassungen der Strafprozessordnung (StPO) und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vorgenommen werden, um den Richtlinienanforderungen vollständig gerecht zu werden. Gleichzeitig dient der Entwurf der Umsetzung einiger Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1 (PDF, 439KB, nicht barrierefrei))*, soweit auch danach das Recht auf Prozesskostenhilfe beziehungsweise Unterstützung durch einen Rechtsbeistand zu gewährleisten ist.
Die durch die Richtlinienumsetzung bedingte Notwendigkeit von Änderungen im Recht der notwendigen Verteidigung und Pflichtverteidigung nimmt der Entwurf zum Anlass, diesen bisher nur punktuell geregelten und in erheblichen Teilen von Richterrecht geprägten Bereich möglichst umfassend zu normieren und dabei systematisch klarer zu strukturieren, um die Verständlichkeit und Handhabbarkeit zu verbessern. Die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Änderungen im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nimmt der Entwurf zum Anlass, Anpassungen
der Rechtsbeistandschaft im Auslieferungsverkehr insgesamt, also auch im Verhältnis zu Staaten außerhalb der Europäischen Union, sowie im Überstellungsverkehr mit dem Internationalen Strafgerichtshof vorzunehmen.
Bezug:
- Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L 297 vom 4.11.2016, S. 1 (PDF, 363KB, nicht barrierefrei); L 91 vom 5.4.2017, S. 40 (PDF, 310KB, nicht barrierefrei))*
- Richtlinie (EU) 2016/800 vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1 (PDF, 439KB, nicht barrierefrei))*
- Entschließung des Europäischen Rates vom 30. November 2009 über einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren (ABl. C 295 vom 4.12.2009, S. 1 (PDF, 711KB, nicht barrierefrei))*
- Siehe auch Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
Werdegang auf europäischer Ebene:
Referentenentwurf (PDF, 381KB, nicht barrierefrei) (11.10.2018)
Regierungsentwurf (PDF, 220KB, nicht barrierefrei) (12.06.2019)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 43KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 23.10.2019
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 418KB, nicht barrierefrei)
Deutsche Strafverteidiger (PDF, 395KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 85KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Richterbund (PDF, 86KB, nicht barrierefrei)
Neue Richtervereinigung (PDF, 260KB, nicht barrierefrei)
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (PDF, 227KB, nicht barrierefrei)
Strafverteidigervereinigungen (PDF, 658KB, nicht barrierefrei)
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