Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften / Gesetz zur Verbesserung des
vom 22.12.2020, BGBl I S. 3320 (PDF, 67KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Nachdem im Bereich des Inkassowesens zuletzt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I S. 3714 (PDF, 71KB, nicht barrierefrei)) erlassen worden war, hat sich die Transparenz der geltend gemachten Forderungen für die Schuldner durch die für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Inkassodienstleister eingeführten Darlegungs- und Informationspflichten deutlich verbessert. Sehr unbefriedigend stellt sich aber noch immer die Situation bei den geltend gemachten Inkassokosten dar, die im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch anzusehen sind. Zudem gibt es teilweise noch unnötige Kostendoppelungen und werden mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner ausgenutzt. Weiter besteht bei den Vorgaben für die Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu registrierenden Personen sowie im Rahmen der Aufsicht über diese noch Verbesserungspotential. Auch werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einerseits sowie Inkassodienstleister andererseits teilweise noch unterschiedlich behandelt, ohne dass dies sachgerecht wäre. Des Weiteren erscheint Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals nicht klar, dass sie, sobald sie sich im Zahlungsverzug befinden, zum Ersatz von Inkassokosten herangezogen werden können. Sodann finden sich im RDG, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG), in der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV), im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG), der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie in der Gewerbeordnung (GewO) diverse Punkte, die inhaltlich oder im Hinblick auf Rechtsklarheit, Systematik oder Rechtsförmlichkeit verbessert werden können. Schwierigkeiten sehen sich schließlich Personen gegenüber, die Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind. In diesen Bereichen soll daher das Recht angepasst werden.
Außerhalb des Inkassorechts bestehen Unsicherheiten, wie in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte nach einem Ausscheiden ihres Herkunftsstaats aus der Europäischen Union zu behandeln sind.
Referentenentwurf (PDF, 510KB, nicht barrierefrei) (16.09.2019)
Regierungsentwurf (PDF, 602KB, nicht barrierefrei) (22.04.2020)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 586KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 16.09.2020
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (PDF, 397KB, nicht barrierefrei)
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 112KB, nicht barrierefrei)
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (PDF, 892KB, nicht barrierefrei), speziell zu Gesetzesfolgenabschätzung (PDF, 341KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 75KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Notarverein (PDF, 84KB, nicht barrierefrei)
Handelsverband Deutschland, HDE (PDF, 198KB, nicht barrierefrei)
Verbraucherzentrale Bundesverband (PDF, 725KB, nicht barrierefrei)
Zentralverband des deutschen Handwerks (PDF, 144KB, nicht barrierefrei)
Weitere Stellungnahmen auf der Seite des BMJ
- Regierungsentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 531KB, nicht barrierefrei)