Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt

Rechtsdienstleistungsmarkt / Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im

vom 10.08.2021, BGBl I S. 3415 (PDF, 74KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Im Rechtsdienstleistungsrecht besteht aufgrund der jüngeren Entwicklungen im Markt für Rechtsdienstleistungen an verschiedenen Stellen Bedarf an einer Anpassung des Rechtsrahmens. Dies betrifft zunächst die Befugnisse von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, bestimmte Vergütungsmodelle anzubieten. Bisher ist diesen die Vereinbarung von Erfolgshonoraren nur in sehr engen Grenzen erlaubt und die Übernahme von Verfahrenskosten vollständig untersagt. Dies gilt für nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) registrierte Inkassodienstleister nicht, weshalb deren Leistungen insbesondere für die Durchsetzung geringwertiger Forderungen vermehrt nachgefragt werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Rechtslage beim Vergleich zwischen Inkassodienstleistern und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als inkohärent dar. Ein Ziel des Entwurfs ist es daher, einen kohärenten Regelungsrahmen für Inkassodienstleistungen zu schaffen. Die Dienstleistungen von Inkassodienstleistern werden zudem in zunehmendem Maße auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Für die Konstellation, dass eine Verbraucherin oder ein Verbraucher einen Inkassodienstleister mit einer Forderungsdurchsetzung beauftragt, bestehen bisher keine verbraucherschützenden Regelungen im RDG. Diese Lücke wird durch den Umstand verschärft, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher tätige Inkassodienstleister häufig als sogenannte Legal-Tech-Unternehmen auftreten und dabei ihre Leistungen nach einem standardisierten Prozess erbringen. Hierbei weichen sie zum Teil erheblich von dem klassischen Bild eines Inkassodienstleisters ab. Der Entwurf zielt daher auch auf eine Erhöhung der Transparenz und Verständlichkeit dieser Geschäftsmodelle ab. Schließlich haben sich durch das Abweichen der Legal-Tech-Unternehmen vom klassischen Berufsbild eines Inkassodienstleisters bei der Anwendung von § 2 Absatz 2 Satz 1 und § 4 RDG in der Praxis rechtliche Unsicherheiten gezeigt, die durch den Entwurf abgebaut werden sollen.


Referentenentwurf (PDF, 400KB, nicht barrierefrei) (12.11.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 547KB, nicht barrierefrei) (20.01.2021)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 582KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 05.05.2021

Stellungnahmen





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