Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens

Modernisierung des Strafverfahrens / Gesetz zur

vom 10.12.2019, BGBl I S. 2121 (PDF, 68KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch der Freispruch des Unschuldigen sind die wesentlichen Aufgaben der Strafrechtspflege, die zum Schutz der Bürger den staatlichen Strafanspruch in einem justizförmigen und auf die Ermittlung der Wahrheit ausgerichteten Verfahren in gleichförmiger Weise durchsetzen soll. Die Umsetzung dieser Aufgaben verlangt nach Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen. Zuletzt wurden die Verfahrensvorschriften durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl I S. 3202 (PDF, 116KB, nicht barrierefrei), BGBl I S. 3630 (PDF, 19KB, nicht barrierefrei)) an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Zahlreiche Änderungen des Verfahrensrechts dienten der Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens. Der vorliegende Entwurf knüpft an diese Regelungsziele an. Er enthält Vorschläge, die dem auch weiterhin bestehenden Regelungsbedürfnis im Strafverfahrensrecht nachkommen sollen.

Eckpunkte (PDF, 60KB, nicht barrierefrei) (Mai 2019)

Referentenentwurf (PDF, 542KB, nicht barrierefrei) (08.08.2019)

Regierungsentwurf (PDF, 487KB, nicht barrierefrei) (23.10.2019)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 11.11.2019

Stellungnahmen

Parallele Initiative:

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
Initiative: Bundesregierung
(für erledigt erklärt durch o.g. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD)





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