Der Bundesgerichtshof

Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung / Gesetz zum Schutz von

vom 12.05.2021, BGBl I S. 1082 (PDF, 48KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

In der Bundesrepublik Deutschland wurden an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, Operationen an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienten. Betroffene und ihre Verbände sowie nationale, europäische und internationale Organisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren und fordern die Einführung eines Verbots.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sieht vor, gesetzlich klarzustellen, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“ (Seite 21, Zeilen 797 bis 799).

Mit diesem Entwurf soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschützt und diese Kinder sollen vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.


Referentenentwurf (PDF, 326KB, nicht barrierefrei) (09.01.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 355KB, nicht barrierefrei) (23.09.2020)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 596KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 13.01.2021

Stellungnahmen


* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages