Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Geldwäsche / Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der

vom 09.03.2021, BGBl I S. 327 (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Geldwäsche ist nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Sie schadet der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährdet den europäischen Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Daher soll das strafrechtliche Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessert und damit zugleich die am 2. Dezember 2018 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (ABl. L 284, 12.11.2018, S. 22 (PDF, 761KB, nicht barrierefrei)
ABl. L 284, 12.11.2018, S. 22 (PDF, 761KB, nicht barrierefrei); im Folgenden: Richtlinie)* umgesetzt werden. Die Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen zur Bekämpfung der Geldwäsche fest und ist bis zum 3. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Bezug:

  • Richtlinie (EU) 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (ABl. L 284, 12.11.2018, S. 22 (PDF, 761KB, nicht barrierefrei))*

  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 2015 zu den Vorsatzanforderungen bei der Annahme von Honoraren durch Strafverteidiger (2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14)

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 370KB, nicht barrierefrei) (11.08.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 389KB, nicht barrierefrei) (14.10.2020)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 590KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 09.12.2020

Stellungnahmen

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