Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts / Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
vom 18.12.2018, BGBl I S. 2639 (PDF, 60KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Gleichgeschlechtliche Paare können seither keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht. Zusätzlich sind weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich.
Ziel des vorliegenden Entwurfs ist es, die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben.
Bezug:
- Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts,
- Gesetz zum Verbot von Kinderehen,
- Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
Referentenentwurf (PDF, 178KB, nicht barrierefrei) (14.06.2018)
Regierungsentwurf (PDF, 154KB, nicht barrierefrei) (06.09.2018)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
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Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendämter (PDF, 148KB, nicht barrierefrei)
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 41KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Familiengerichtstag (PDF, 343KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Juristinnenbund (PDF, 551KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Notarverein (PDF, 52KB, nicht barrierefrei)
Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (PDF, 65KB, nicht barrierefrei)
ISUV, Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (PDF, 26KB, nicht barrierefrei)
Lesben- und Schwulenverband (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)
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