Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften / Gesetz zur Änderung des (EEG 2021)

vom 21.12.2020, BGBl I S. 3138 (PDF, 499KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Strom aus erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag zu Erreichung der Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union. Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 muss deshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. In Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit mehr als 20 Jahren eine zentrale Grundlage für den Ausbauerfolg der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Bereits heute deckt Strom aus erneuerbaren Energien an vielen Tagen mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Stromverbrauchs. Um diesen Erfolg fortzusetzen, sind die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht zu schaffen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn auch das energiewirtschaftliche Zieldreieck weiterhin eingehalten wird. Neben dem Umwelt- und Klimaschutz gehört hierzu auch, dass die Kosten im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung und bezahlbarer Strompreise begrenzt bleiben. Mit Blick auf eine sichere und kosteneffiziente Stromversorgung müssen die erneuerbaren Energien außerdem stärker in den Strommarkt und das Stromversorgungssystem integriert werden, und ihr Ausbau muss mit dem Ausbau der für den Transport erforderlichen
Stromnetze synchronisiert werden. Schließlich muss mit steigenden Ausbaumengen auch die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gestärkt werden, insbesondere für den Ausbau der Windenergie an Land.

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen soll das derzeit geltende EEG 2017 fortgeschrieben werden und zukunftsfähige Lösungen für die beschriebenen Herausforderungen liefern. Dies wird durch dieses Gesetz umgesetzt. Für den erforderlichen synchronen Netzausbau wird parallel die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) vorgelegt. Für die wesentlichen Änderungen bei der Windenergie auf See ist bereits die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vorgelegt worden.

Referentenentwurf (PDF, 824KB, nicht barrierefrei) (14.09.2020)

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (23.09.2020)



Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 615KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 18.11.2020

Stellungnahmen

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