Der Bundesgerichtshof

Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)

Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU / 2 - 2. DSAnpUG-EU - Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

vom 20.11.2019, BGBl I S. 1626 (PDF, 694KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei); ABl. L 314 vom 22.11.2016, S. 72 (PDF, 307KB, nicht barrierefrei); ABl. L 127 vom 23.5.2018, S. 2 (PDF, 740KB, nicht barrierefrei))* in der jeweils geltenden Fassung unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der Verordnung (EU) 2016/679 ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten (Erwägungsgrund 10). Der Unionsgesetzgeber hat sich für die Handlungsform einer Verordnung entschieden, damit innerhalb der Union ein gleichmäßiges Datenschutzniveau für natürliche Personen gewährleistet ist (Erwägungsgrund 13). Die Verordnung (EU) 2016/679 sieht eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthält sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Danach ist es erforderlich, auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht auf die Vereinbarkeit mit der Verordnung (EU) 2016/679 zu überprüfen und, soweit nötig, anzupassen. Diese Anpassung ist Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Darüber hinaus dient der vorliegende Gesetzentwurf der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89 (PDF, 717KB, nicht barrierefrei); ABl. L 127 vom 23.5.2018, S. 9 (PDF, 690KB, nicht barrierefrei))*, soweit die der Richtlinie unterfallenden Staaten nach Artikel 63 der Richtlinie (EU) 2016/680 verpflichtet sind, bis zum 6. Mai 2018 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, ist das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a. F.) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst worden (Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30. Juni 2017, BGBl I S. 2097 (PDF, 302KB, nicht barrierefrei)). Mit den Änderungen der Abgabenordnung sowie des Ersten und des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs durch Artikel 17, 19 und 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2541 (PDF, 278KB, nicht barrierefrei)) wurden bereits wesentliche Normen des Steuerrechts und des Sozialdatenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Hinsichtlich der bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes ergibt sich infolge der Änderungen im allgemeinen Datenschutzrecht durch die Verordnung (EU) 2016/679, die Richtlinie (EU) 2016/680 und das sie ergänzende neu gefasste BDSG sowie durch die Änderungen der Abgabenordnung und des Sozialdatenschutzrechts weiterer gesetzlicher Anpassungsbedarf, auf den der vorliegende Gesetzentwurf abzielt.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:


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Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 48KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 10.12.2018

Stellungnahmen


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