Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt / Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von

vom 17.07.2017, BGBl II S. 1026 (PDF, 748KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 02.03.2018, BGBl II S. 119 (PDF, 41KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 05.04.2018, BGBl II S. 142 (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Europarat hat am 11. Mai 2011 das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen.

Mit dem Übereinkommen werden auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards in den Bereichen Prävention, des Opferschutzes, der Strafverfolgung und einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschaffen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu eliminieren. Durch das Gesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifikation geschaffen werden.

Referentenentwurf (PDF, 18KB, nicht barrierefrei) (25.01.2017)

Denkschrift (PDF, 566KB, nicht barrierefrei) (25.01.2017)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

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