Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)
Strafrechtsänderungsgesetz 46. - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
vom 10.06.2013, BGBl I S. 1497 (PDF, 24KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Mit Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2288 (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)) wurde § 46b des Strafgesetzbuches (StGB) eingeführt. Die sogenannte allgemeine Kronzeugenregelung ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Deren Ziel ist es, potenziell kooperationsbereiten Tätern einen stärkeren Anreiz zu bieten, Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten zu leisten.
§ 46b StGB ist derzeit auch dann anwendbar, wenn zwischen der Tat des „Kronzeugen“ und derjenigen, zu der er Aufklärungs- oder Präventionshilfe leistet, kein Zusammenhang besteht. Dies wird angesichts der von § 46b StGB in Aussicht gestellten Vergünstigungen als zu weitgehend angesehen, da Aussagen zu völlig anderen Taten die Tatschuld nicht unmittelbar zu mindern vermögen und daher die Regelung, insbesondere aus Sicht des Opfers des „Kronzeugen“, eine übermäßige Strafmilderung ermöglichen kann. Zugleich erscheint es auch aus Gründen der Erforderlichkeit angezeigt, die Regelung stärker auf Fälle zuzuschneiden, in denen der „Kronzeuge“ eine besondere Nähe zur offenbarten Tat hat, weil er Teil einer kriminellen Struktur ist, für deren Aufdeckung der Staat in besonderem Maße auf Aufklärungs- und Präventionshilfe angewiesen ist. Daher soll für die Anwendung der Vorschrift zukünftig vorausgesetzt werden, dass zwischen der Tat des „Kronzeugen“ und der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, ein Zusammenhang besteht. Damit kann auch ein Gleichklang mit der „kleinen Kronzeugenregelung“ des § 31 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hergestellt werden, wo eine solche Verbindung schon heute von der Rechtsprechung als erforderlich und ausreichend angesehen wird.
Referentenentwurf (PDF, 77KB, nicht barrierefrei) (Stand: 12.05.2011)
Regierungsentwurf (PDF, 80KB, nicht barrierefrei) (Stand: 08.03.2012)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 34KB, nicht barrierefrei) |
Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 12.12.2012
Stellungnahmen
- zum Referentenentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 54KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 29KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Richterbund, Deutscher Anwaltverein, Bundesrechtsanwaltskammer und Strafverteidigervereinigungen (PDF, 40KB, nicht barrierefrei) (Gemeinsame Erklärung)
Deutscher Richterbund (PDF, 112KB, nicht barrierefrei)