Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb

Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb / Gesetz zur

vom 29.08.2008, BGBl I S. 1790 (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas sind bisher nur Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) für den Wettbewerb geöffnet. Dies soll auf die Messung ausgedehnt werden. Die fehlende Marktöffnung in diesem Bereich hat sich als ein zentrales Hindernis für den Wettbewerb auch beim Messstellenbetrieb erwiesen. Durch die Marktöffnung werden zudem technische Innovationen beim Zähl- und Messwesen sowie Konzepte für intelligente Netze gefördert. Damit wird auch die Einführung innovativer Messeinrichtungen gefördert, die zu energiesparendem Verhalten der Letztverbraucher anreizen kann.

Bezug:

Europäische Impulse:

Artikel 13 der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 114, 27.04.2006, S. 64 (PDF, 457KB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:



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Stellungnahmen:


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