Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Kindeswohls / Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des

vom 04.07.2008, BGBl I S. 1188 (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Teil der gesellschaftlichen Verantwortung ist es, Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und sie vor Gefährdungen zu schützen. Das Grundgesetz überträgt vorrangig den Eltern das Recht und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Es weist aber gleichzeitig der staatlichen Gemeinschaft die Aufgabe zu, den Schutz des Kindes zu garantieren, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen und dadurch das Wohl des Kindes gefährdet ist.

In der letzten Zeit haben sich Berichte über erschütternde Fälle gehäuft, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vor dem Hintergrund solcher Fälle sowie einer Reihe von Fällen wiederholter und erheblicher Kinder- und Jugenddelinquenz hat die Bundesministerin der Justiz im März 2006 eine Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ eingesetzt, der Experten aus den Familiengerichten, der Kinder und Jugendhilfe und Vertreter betroffener Verbände angehörten. In ihrem Abschlussbericht (PDF, 298KB, nicht barrierefrei) vom 17. November 2006 hat die Arbeitsgruppe festgestellt, dass Familiengerichte häufig zu spät und überwiegend mit dem Ziel angerufen werden, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. In der Regel geht der Einschaltung des Gerichts ein langwieriger und unergiebiger Hilfeprozess voraus, so dass der sich zugespitzten Gefährdung nur noch mit einem Eingriff in die elterliche Sorge begegnet werden kann.

Referentenentwurf (PDF, 173KB, nicht barrierefrei) (Stand: 18.04.2007)

Regierungsentwurf (PDF, 147KB, nicht barrierefrei)



Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 209KB, nicht barrierefrei)



Stellungnahmen:


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