Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität
Computerkriminalität, Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über
vom 05.11.2008, BGBl II S. 1242 (PDF, 233KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 16.02.2010, BGBl II S. 218 (PDF, 103KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Der Europarat hat am 23. November 2001 das Übereinkommen über Computerkriminalität beschlossen, das durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert werden soll. Das Übereinkommen zielt auf einen Mindeststandard bei den Strafvorschriften über bestimmte schwere Formen der Computerkriminalität ab. Darüber hinaus enthält es Vorgaben für das Strafverfahrensrecht, die internationale Zusammenarbeit und zur Rechtshilfe.
Bezug:
Begleitgesetze s.
- Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
- Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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