Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
vom 14.08.2006, BGBl I S. 1897 (PDF, 134KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat binden die verfassungsrechtlichen Gleichheitssätze bereits alle Bereiche staatlichen Handelns.
Die EU-Richtlinien
- 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl EG Nr L 180 S. 22 (PDF, 117KB, nicht barrierefrei))*,
- 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl EG Nr L 303 S. 16 (PDF, 130KB, nicht barrierefrei))*,
- 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl EG Nr L 269 S. 15 (PDF, 122KB, nicht barrierefrei))* und
- 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl EG Nr L 373 S. 37 (PDF, 64KB, nicht barrierefrei))*
verpflichten dazu, diesen Schutz im Bereich Beschäftigung und Beruf hinsichtlich der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht auch einfachgesetzlich insbesondere für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten umzusetzen. Hinsichtlich der Merkmale Rasse und ethnische Herkunft sowie Geschlecht ist zudem eine Umsetzung im zivilrechtlichen Bereich erforderlich, wobei sich die Vorgaben des EU-Rechts hinsichtlich der Merkmale Rasse und ethnische Herkunft auch auf das Sozialrecht erstrecken.
Die Richtlinien geben in ihrem jeweiligen Geltungsbereich Definitionen für die unterschiedlichen Arten von Diskriminierung vor und verpflichten u. a. zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie zu Beweiserleichterungen für die Betroffenen. Der Schutz vor Diskriminierung soll sich dabei nicht allein auf Regelungen des Rechtsschutzes der Betroffenen beziehen. Um den Schutz bei der Anwendung effektiv zu gewährleisten, schreiben alle Richtlinien ergänzend vor, dass Verbände das Recht erhalten sollen, sich zur Unterstützung der Betroffenen an den Verfahren zu beteiligen. Ferner muss nach den Richtlinien 2000/43/EG, 2002/73/EG und 2004/113/EG eine Stelle bezeichnet werden, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung zu fördern.
Werdegang auf europäischer Ebene:
- für 2000/43/EG des Rates
- für 2000/78/EG des Rates
- für 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
- für 2004/113/EG des Rates
Nationale Vorgänge aus der 14. und 15. Wahlperiode
Diskussionsentwurf (PDF, 317KB, nicht barrierefrei) eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht vom 10.12.2001
Referentenentwurf (PDF, 375KB, nicht barrierefrei) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Projektgruppe EuRi vom 06.05.2004 "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierungen
(Antidiskriminierungsgesetz – ADG)"
Informationen zum ADG (PDF, 105KB, nicht barrierefrei) / Bundesministerium der Justiz vom Dezember 2004
Regierungsentwurf (PDF, 353KB, nicht barrierefrei) vom 15.12.2004 "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien"
Parlamentsmaterialien beim DIP über die nicht zum Abschluss gekommene Initiative der 15. Wahlperiode**
Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 07.03.2005:
Infopapier zum Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz (PDF, 128KB, nicht barrierefrei) / Bundesministerium der Justiz vom 18.03.2005
Nationale Umsetzung in der 16. Wahlperiode:
Regierungsentwurf (PDF, 463KB, nicht barrierefrei) vom 09.05.2006
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 737KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen:
- Denkschrift des Deutschen Anwaltvereins (PDF, 97KB, nicht barrierefrei) Nr. 49/95 vom Oktober 2005 durch die Ausschüsse Arbeits- und Zivilrecht zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien nach der am 18. September 2005 erfolgten Neuwahl des Deutschen Bundestages
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (PDF, 70KB, nicht barrierefrei) (März 2006)
zum Regierungsentwurf
Deutscher Anwaltverein (PDF, 63KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Juristinnenbund (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Gesamtverband (PDF, 155KB, nicht barrierefrei)
Deutsches Institut für Menschenrechte (PDF, 144KB, nicht barrierefrei)
* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2021
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages