Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) / Gesetz zur

Gesetz vom 22.09.2005, BGBl I S. 2802 (PDF, 101KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die geltenden aktienrechtlichen Bestimmungen zur Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte bei Pflichtverletzungen im Verhältnis zur Gesellschaft (sog. Innenhaftung) sind sehr streng. Allerdings werden auch offensichtlich berechtigte Ansprüche in gravierenden Fällen oft nicht geltend gemacht.

Die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ein wichtiges Schutzinstrument der Aktionäre. Mitunter sind aber der betriebswirtschaftliche und der gesamtwirtschaftliche Schaden, die durch die Anfechtungsklage eines Kleinstaktionärs und die daraus resultierende Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft entstehen, durch das Rechtsschutzinteresse des Einzelnen nicht mehr zu rechtfertigen.

Das Recht der Hinterlegung und Anmeldung zur Hauptversammlung geht noch von der völlig veralteten Vorstellung effektiver Aktienstücke aus. Deutschland wird aufgrund dieser veralteten Regelungen als eine „blocked-share-Land“ angesehen, in dem man seine Aktien vor der Hauptversammlung nicht mehr veräußern kann. Dies beeinträchtigt die Stimmrechtsausübung durch ausländische Aktionäre und führt zu sinkenden Hauptversammlungspräsenzen.

Bezug:

Referentenentwurf (PDF, 202KB, nicht barrierefrei) (Stand: 19.01.2004)

Regierungsentwurf (PDF, 423KB, nicht barrierefrei) (17.11.2004)

Eckpunkte (PDF, 86KB, nicht barrierefrei) (Quelle: BMJ)



Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 207KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen



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