Der Bundesgerichtshof

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

vom 22.06.2004, BGBl I S. 1190 (PDF, 488KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Im April bzw. im Juli 2002 sind fünf neue europäische Richtlinien in Kraft getreten, die bis Ende Oktober 2003 in nationales Recht umzusetzen sind. Die Umsetzung ist nicht allein durch Änderungen des bestehenden Telekommunikationsgesetzes möglich. Erforderlich ist vielmehr eine Neufassung und damit weitreichende Überarbeitung des Gesetzes. Spielräume, die das neue europäische Recht den Regulierungsbehörden hinsichtlich der Anwendung der Regulierungsinstrumente einräumt, sollen durch das Gesetz zugunsten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post weitgehend präzisiert werden, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Zugleich sollen durch das Gesetz alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, unnötige Regulierung zu vermeiden. Dies steht im Einklang mit dem Ansatz des neuen europäischen Rechts einer technologieneutralen Regulierung aller elektronischen Kommunikationsdienste und -netze (Festnetz, Mobilfunk, Kabel etc.) sowie Zugangsberechtigungssysteme.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 368KB, nicht barrierefrei) (Stand: 30.04.2003), Begründung (PDF, 414KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 833KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 217KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages am 09.02.2004

Stellungnahmen

Weitere Hinweise:


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