Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften / Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die
vom 27.12.2003, BGBl I S. 3007 (PDF, 90KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Reform des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches ist mit dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26. Januar 1998 (BGBl I S. 164 (PDF, 113KB, nicht barrierefrei), BGBl I S. 704 (PDF, 32KB, nicht barrierefrei)) nicht zum Abschluss gekommen. Der Besondere Teil bedarf einer weiteren Überarbeitung, die insbesondere darauf abzielt, die Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und widerstandsunfähigen Personen (§§ 176, 176a, 179 und 182 StGB) sowie gegen Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB) fortzuentwickeln. Die Notwendigkeit einer Fortentwicklung des geltenden Sexualstrafrechts ergibt sich daraus, dass die Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§§ 176 und 176a StGB) und widerstandsunfähigen Personen (§ 179 StGB) dem Unrechts- und Schuldgehalt dieser Taten nicht in allen Fällen gerecht werden, die Strafvorschriften zur Verhütung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern unzureichend sind, die zunehmende Verbreitung kinderpornographischer Schriften in Datennetzen mit den vorhandenen Strafvorschriften nicht wirksam bekämpft werden kann und internationale Rechtsakte einer Umsetzung in innerstaatliches Recht bedürfen.
Die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen (DNA-Analyse) hat sich inzwischen zu einem wichtigen rechtsmedizinischen Erkenntnismittel insbesondere auch im Bereich der Aufklärung von Sexualstraftaten entwickelt. Das geltende Recht erlaubt eine DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren indessen nur bei Vorliegen einer Anlassstraftat von erheblicher Bedeutung und wenn zudem Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Betroffenen künftig erneut Strafverfahren wegen solcher Straftaten zu führen sind (so genannte qualifizierte Negativprognose). Erstere Voraussetzung (Beschränkung der Anlasstaten auf solche von erheblicher Bedeutung) erscheint zu eng: Auch wenn die Anlassstraftat selbst noch nicht von erheblicher Bedeutung ist, die Negativprognose aber ergibt, dass von dem Betroffenen künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten sind, besteht ein Bedürfnis für die DNA-Analyse. Denn es besteht kein Anlass, mit der DNA-Analyse zuzuwarten, bis es tatsächlich zu Straftaten von erheblicher Bedeutung gekommen ist.
Ferner enthält die derzeitige gesetzliche Regelung weder ausdrückliche Bestimmungen dazu, ob im Rahmen einer DNA-Analyse auch die für die Praxis der Strafverfolgung wichtige Feststellung zum Geschlecht des Betroffenen getroffen werden darf, noch dazu, ob bei einem Leichenfund zur Feststellung der Identität des Verstorbenen molekulargenetische Untersuchungen zulässig sind.
Bezug:
Anknüpfung an das 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26.01.1998, BGBl I S. 164 (PDF, 113KB, nicht barrierefrei), Berichtigung vom 03.04.1998, BGBl I S. 704 (PDF, 32KB, nicht barrierefrei)
Parlamentsmaterialien beim DIP*
- Siehe auch Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (Initiative: Fraktion der CDU/CSU)
Parlamentsmaterialien beim DIP*
- Siehe auch Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten (Initiative: Bayern)
Parlamentsmaterialien beim DIP*
- Siehe auch Gesetz zum Schutz vor schweren Wiederholungstaten durch nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Initiative: Baden-Württemberg, Thüringen)
Parlamentsmaterialien beim DIP*
- Siehe auch Gesetz zur Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse bei Straftaten mit sexuellem Hintergrund (Initiative: Baden-Württemberg)
Parlamentsmaterialien beim DIP*
- Siehe auch Gesetz zur Verbesserung der Regelungen zur DNA-Analyse (Initiative: Bayern, Hessen)
Parlamentsmaterialien beim DIP*
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 211KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen
- Hinweise zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/350 (PDF, 231KB, nicht barrierefrei))
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (PDF, 137KB, nicht barrierefrei)
- zu den Entwürfen zur Reform des Sexualstrafrechts
Deutscher Juristinnenbund (PDF, 97KB, nicht barrierefrei)