Der Bundesgerichtshof

Siebtes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Strafvollzugsgesetzes / Siebtes Gesetz zur Änderung des

vom 23.03.2005, BGBl I S. 930 (PDF, 55KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Den Strafvollstreckungskammern soll es ermöglicht werden, in Tatbestand und Entscheidungsgründen auf konkret bezeichnete Aktenbestandteile Bezug zu nehmen. Bisher muss nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Akteninhalt zum Teil seitenweise wörtlich wiedergegeben werden.

Bezug:

  • Anlehnung an § 117 VwGO


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