Siebtes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Strafvollzugsgesetzes / Siebtes Gesetz zur Änderung des
vom 23.03.2005, BGBl I S. 930 (PDF, 55KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Den Strafvollstreckungskammern soll es ermöglicht werden, in Tatbestand und Entscheidungsgründen auf konkret bezeichnete Aktenbestandteile Bezug zu nehmen. Bisher muss nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Akteninhalt zum Teil seitenweise wörtlich wiedergegeben werden.
Bezug:
- Anlehnung an § 117 VwGO
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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