Der Bundesgerichtshof

Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG)

Strafrechtsänderungsgesetz 35. - Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG)

vom 22.12.2003, BGBl I S. 2838 (PDF, 54KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Gestützt auf die Bestimmungen des Titels VI des Vertrages über die Europäische Union (insbesondere Artikel 29, 34 Abs. 2 Buchstabe b in der Fassung vom 2. Oktober 1997 (BGBl 1998 II S. 387 (PDF, 14MB, nicht barrierefrei))) erließ der Rat der Europäischen Union am 28. Mai 2001 den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (ABl. EG Nr. L 149, 02.06.2001, S. 1 (PDF, 107KB, nicht barrierefrei)*, nachfolgend zitiert als Rahmenbeschluss). Mit diesem Rahmenbeschluss soll sichergestellt werden, dass Betrugs- und Fälschungshandlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie deren Vorbereitung in allen Mitgliedstaaten als Straftat angesehen und mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen belegt werden.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 523KB, nicht barrierefrei)


* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2021
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages