Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die
vom 22.07.2005, BGBl II S. 650 (PDF, 344KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 22.09.2006, BGBl II S. 1379 (PDF, 115KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll in das nationale Recht umgesetzt werden.
Bezug:
- Ausführungsgesetz siehe Gesetz zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Europäische Impulse:
Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen (2002/465/JI) (ABl. EG Nr. L 162, 20.06.2002, S. 1 (PDF, 104KB, nicht barrierefrei))*
- Siehe auch Gesetz zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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