Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
Patentübereinkommen - Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
vom 10.12.2003, BGBl II S. 1666 (PDF, 284KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Die Bundesrepublik Deutschland hat nach Abschluss der Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation das Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente gezeichnet. Das Übereinkommen bezweckt eine Kostensenkung im Zusammenhang mit Übersetzungen europäischer Patente. Mit dem vorliegenden Zustimmungsgesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung geschaffen werden.
Denkschrift (PDF, 78KB, nicht barrierefrei) zum Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Quelle: BMJ)
Europäische Impulse:
- Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation am 16. und 17.10.2000 in London
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Ausführungsgesetz:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen
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