Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG)

Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG / Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren

vom 24.06.2004, BGBl I S. 1354 (PDF, 79KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Für die Opfer kann die Durchführung eines Strafverfahrens eine große Belastung sein. Aufgabe eines sozialen Rechtsstaates ist es nicht allein, darauf zu achten, dass die Straftat aufgeklärt und Schuld oder Unschuld des Beschuldigten in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt, sondern auch, dass die Belange des Opfers gewahrt werden. Die Reform verfolgt daher das Ziel, im Strafverfahren die Interessen der Opfer noch stärker zu berücksichtigen. Diese Reform setzt damit die mit den Ersten Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986 begonnene Gesetzgebung zur Verbesserung der Rechte des Verletzten fort, mit der die Abkehr von einer Betrachtungsweise erfolgte, die im Opfer vornehmlich seine Stellung als Zeuge und damit letztlich als Beweismittel sah. Zugleich nimmt die Reform für Deutschland Impulse auf, die der Rahmenbeschluss der Europäischen Union über die Stellung des Opfers im Strafverfahren vom 15. März 2001 für die nationale Gesetzgebung entwickelt.

Bezug:

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:


Regierungsentwurf (PDF, 338KB, nicht barrierefrei) (Stand: 17.10.2003)

Schwerpunkte (PDF, 62KB, nicht barrierefrei) des Gesetzentwurfs


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 548KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen

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