Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
Montrealer Übereinkommen / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
vom 06.04.2004, BGBl II S. 458 (PDF, 542KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 24.05.2004, BGBl I S. 1027a (PDF, 48KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 16.09.2004, BGBl II S. 1371 (PDF, 98KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das insbesondere für die Haftung bei Passagier- und Güterschäden in der internationalen Zivilluftfahrt maßgebliche Recht, das auf dem Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 basiert, entspricht inhaltlich nicht mehr den Anforderungen des heutigen Wirtschaftslebens und modernen Standards. Es ist überdies auf viele internationale Übereinkünfte zersplittert und erschwert damit die Rechtsanwendung für alle Beteiligten einer internationalen Luftbeförderung. Daher soll das am 4. November 2003 in Kraft getretene Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) innerstaatlich zur Geltung gebracht werden, das das „Warschauer Abkommenssystem“ modernisiert und in ein einziges neues Regelungswerk integriert.
Bezug:
- Ausarbeitung des Übereinkommens durch die von der ICAO eingesetzte "Special Group on the Modernization and Consolidation of the Warsaw System" Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz (= Art. 1 Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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