Der Bundesgerichtshof

Verordnung über das Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Klageregisterverordnung - KlagRegV)

Klageregisterverordnung - KlagRegV / Verordnung über das Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

vom 26.10.2005, BGBl I S. 3092 (PDF, 412KB, nicht barrierefrei)

Aus der Begründung:

Mit der Klageregisterverordnung werden die Einzelheiten des in dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz erstmals vorgesehenen elektronischen Klageregisters geregelt.

Das Klageregister ermöglicht einem potentiell geschädigten Kapitalanleger, sich ohne größeren Aufwand im Internet darüber zu informieren, ob bereits seinem eigenen Anliegen entsprechende, gleichgerichtete Verfahren anhängig sind, in denen die Durchführung eines Musterverfahrens beantragt oder ein Musterverfahren bereits eingeleitet worden ist. Damit wird die Entscheidung des Anlegers, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert. Den Stand des Verfahrens können die Beteiligten und ihre Prozessbevollmächtigten zudem unschwer im Klageregister erkennen, weil daraus nicht nur bereits gestellte und bekannt gemachte Musterfeststellungsanträge ersichtlich sind, sondern im weiteren Verlauf auch ggf. der Umstand, dass (und wann) das Prozessgericht einen Vorlagebeschluss erlassen hat oder die Einleitung des Musterverfahrens durch das Oberlandesgericht. Schließlich erlaubt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auch - zur Entlastung der Justiz - nicht nur die schriftlichen Terminsladungen an alle Beigeladenen des Musterverfahrens, sondern auch die Zustellung bzw. Mitteilung des Musterentscheids des Oberlandesgerichts an den Musterkläger und den Musterbeklagten bzw. die Beigeladenen durch die öffentliche Bekanntmachung im Klageregister zu ersetzen.



Entwurf (PDF, 819KB, nicht barrierefrei) (Stand: 25.07.2005)


Stellungnahme