Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz)
Justizmodernisierungsgesetz - 1. / Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz
vom 24.08.2004, BGBl I S. 2198 (PDF, 134KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 01.09.2004, BGBl I S. 2300 (PDF, 62KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - BT-Drs. 15/1508 (PDF, 473KB, nicht barrierefrei) - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG):
Nach Auffassung der Bundesregierung erschweren überholte prozessuale Formalien eine optimale effiziente Verfahrenssteuerung durch die Gerichte. Die herkömmliche Ablauforganisation der Justiz ist zudem traditionell von einem stark arbeitsteiligen und damit wenig effizienten Personaleinsatz geprägt. Nach den bereits erfolgten strukturellen Veränderungen zwischen Rechtspflegern und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle besteht insbesondere noch ein Reformbedarf in der Aufgabenverteilung zwischen Richtern oder Staatsanwälten einerseits und Rechtspflegern andererseits.
Zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Jürgen Gehb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - BT-Drs. 15/999 (PDF, 339KB, nicht barrierefrei) - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz) und zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - BT-Drs. 15/1491 (PDF, 378KB, nicht barrierefrei) - Entwurf eines ... Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (... Justizbeschleunigungsgesetz):
Nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU und des Bundesrates ist die Belastung der Justiz hoch. Für eine zügige und fundierte Entscheidungsfindung durch das Gericht in jedem Einzelfall ist es erforderlich, Gerichtsverfahren ohne Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung und der berechtigten rechtsstaatlichen Interessen der Bürger zu beschleunigen und zu straffen. Mit dem Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 ist der Versuch unternommen worden, die am Rande der Belastbarkeit arbeitende Justiz nachhaltig zu entlasten. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die seinerzeit ergriffenen Maßnahmen hierzu nicht ausgereicht haben. Auch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 hat die Ziele der Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung nach den Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis nicht durchweg erreicht.
Zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Jürgen Gehb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - BT-Drs. 15/1098 (PDF, 59KB, nicht barrierefrei) - Fehler beim neuen Revisionsrecht korrigieren - Entscheidungsfähigkeit des Bundesgerichtshofes sicherstellen:
Mit dem Zivilprozessreformgesetz ist der Zugang zur Revision - abgesehen von der Übergangsregelung des § 26 Nr. 8 EGZPO - gegenüber früher geltendem Recht vom Streitwert unabhängig. Die Parteien haben jetzt im Falle der Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht die Möglichkeit, sich in Form einer Nichtzulassungsbeschwerde den Zugang zum Revisionsgericht selbst zu verschaffen, wenn bei eigenverantwortlicher Überprüfung die Rechtsstreitigkeit grundsätzliche Bedeutung hat. Damit droht eine Überlastung des Bundesgerichtshofes, die entweder zu einer rigiden - seiner Aufgabenstellung nicht gerecht werdenden - Nichtzulassungspraxis oder zu einem im Interesse der Rechtsuchenden und der Rechtsprechung insgesamt nicht hinnehmbaren Verfahrensstau führen und eine einheitliche Anwendung des neuen Rechts somit nicht durchsetzbar sein wird.
Bezug:
Zusammenführung der Gesetzentwürfe
der Bundesregierung (s. Gesetz zur Modernisierung der Justiz [Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG])
Referentenentwurf (PDF, 191KB, nicht barrierefrei) (Stand: 28.04.2003)
Regierungsentwurf (PDF, 356KB, nicht barrierefrei)
Gesetzesbegründung (PDF, 155KB, nicht barrierefrei)
Einzelbegründung (PDF, 388KB, nicht barrierefrei)
Parlamentsmaterialien beim DIP*
- und der Fraktion der CDU/CSU (s. Erstes Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz [1. Justizbeschleunigungsgesetz]) Parlamentsmaterialien bim DIP*
zu einer gemeinsamen Ausschussfassung
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 208KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz
Bund Deutscher Rechtspfleger (PDF, 173KB, nicht barrierefrei) (16.05.2003)
Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (PDF, 19KB, nicht barrierefrei) (15.05.2003)
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 150KB, nicht barrierefrei) (21.05.2003), (hier: Ausschuss Verwaltungsprozessrecht (PDF, 140KB, nicht barrierefrei) (Mai 2003)
Deutscher Notarverein (PDF, 142KB, nicht barrierefrei) (14.05.2003)
Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (PDF, 12KB, nicht barrierefrei) (15.06.2003)
Wirtschaftsprüferkammer (PDF, 20KB, nicht barrierefrei) (16.06.2003)
zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 260KB, nicht barrierefrei) (Juni 2003)
- zum Entwurf eines Gesetzes zum Beschleunigungsverfahren der Justiz (Justizbeschleunigungsgesetz) - BR-Drs. 397/03 (PDF, 4MB, nicht barrierefrei)
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 145KB, nicht barrierefrei) (Juni 2003)
zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG), eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters durch die Industrie- und Handelskammern (Handelsregister-Führungsgesetz - HFüG)
Bund Deutscher Rechtspfleger (PDF, 36KB, nicht barrierefrei) (19.06.2003)
zum Entwurf der Bundesregierung für ein Justizmodernisierungsgesetz (BR-Drs. 378/03 (PDF, 4MB, nicht barrierefrei)), der CDU/CSU-Fraktion für ein 1. Justizbeschleunigungsgesetz (BT-Drs. 15/999 (PDF, 339KB, nicht barrierefrei))
Deutscher Richterbund (PDF, 43KB, nicht barrierefrei) (Juli 2003)
zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG, BR-Drs. 378/03 (PDF, 4MB, nicht barrierefrei)), Gesetzesantrag der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (Justizbeschleunigungsgesetz - BR-Drs. 397/03 (PDF, 4MB, nicht barrierefrei)), Gesetzesentwurf CDU/CSU 1. Justizbeschleunigungsgesetz (BT-Drs. 15/999 (PDF, 339KB, nicht barrierefrei))
Strafverteidigervereinigungen (PDF, 165KB, nicht barrierefrei) (26.09.2003)
zum strafprozessualen Teil des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG) - BT-Drs. 15/1508 (PDF, 473KB, nicht barrierefrei), des Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz) - BT-Drs. 15/999 (PDF, 339KB, nicht barrierefrei) und des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (Justizbeschleunigungsgesetz) - BT-Drs. 15/1491 (PDF, 378KB, nicht barrierefrei)
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 214KB, nicht barrierefrei) (31.10.2003)
Deutscher Anwaltverein (PDF, 466KB, nicht barrierefrei) (Oktober 2003)
vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz - JuMoG) und zu dem 1. Justizbeschleunigungsgesetz
Bund Deutscher Rechtspfleger (PDF, 453KB, nicht barrierefrei) (01.11.2003)