Der Bundesgerichtshof

Gesetz zum internationalen Familienrecht

internationalen Familienrecht / Gesetz zum

vom 26.01.2005, BGBl I S. 162 (PDF, 143KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Rat der Europäischen Union hat am 27. November 2003 die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 („Brüssel II a-Verordnung“) verabschiedet (ABl. EU Nr. L 338, 23.12.2003, S. 1 (PDF, 231KB, nicht barrierefrei))*. Die Regelungen der neuen EG-Verordnung, die ab dem 1. März 2005 anwendbar sein werden, müssen durch innerstaatliche Verfahrensvorschriften ergänzt werden. Um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden, sollen in das neue Gesetz auch Ausführungsvorschriften zu einigen bereits in Kraft befindlichen international-familienrechtlichen Übereinkommen aufgenommen werden. Schließlich soll die Durchsetzung von Entscheidungen zum internationalen Sorge- und Umgangsrecht wirksamer ausgestaltet werden.

Europäische Impulse:

  • Neue EG-Brüssel-IIa-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000) (ABl. EU Nr. L 338, 23.12.2003, S. 1 (PDF, 231KB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 602KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 208KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen

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