Der Bundesgerichtshof

Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung / Verordnung zur Änderung der

vom 04.10.2004, BGBl I S. 2569 (PDF, 51KB, nicht barrierefrei)

Aus der Pressemitteilung des BMJ vom 06.10.2004:

Die Neufassung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung setzt die Vorgaben des Bundesgerichtshofs um. Das Gericht hat im Januar entschieden, dass die Mindestvergütung für Insolvenzverwalter in massearmen Insolvenzverfahren angehoben werden müsse, weil sie derzeit "bei weitem nicht auskömmlich" sei und deshalb die Berufsfreiheit verletze.

Der Verordnungsgeber hatte deshalb die Aufgabe, zwischen dem Anspruch der Insolvenzverwalter einerseits und dem staatlichen Interesse eines Schutzes der öffentlichen Haushalte vor einer übermäßigen Belastung zu vermitteln. Dies ist dem jetzigen Text, der zwei Gutachten verarbeitet hat, gelungen. Die neue Verordnung wird auch "Ausreißer" einzelner Instanzgerichte verhindern.

Bezug:


Begründung (PDF, 108KB, nicht barrierefrei)