Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten

grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten / Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die

vom 01.09.2005, BGBl II S. 954 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 28.06.2007, BGBl II S. 1311 (PDF, 149KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 28.06.2007, BGBl II S. 1341 (PDF, 47KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 28.06.2007, BGBl II S. 1348 (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Durch das Vertragsgesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie der Zusatzprotokolle gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten geschaffen werden. Das Vorgehen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bedarf der verstärkten internationalen Zusammenarbeit.

Bezug:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 206KB, nicht barrierefrei)






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