Der Bundesgerichtshof

Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG)

Betreuungsrechtsänderungsgesetz - Zweites / Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (2. BtÄndG)

vom 21.04.2005, BGBl I S. 1073 (PDF, 104KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das zum 01.01.1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht konnte in seiner praktischen Umsetzung die Erwartungen in wesentlichen Bereichen nicht erfüllen:

  • Die Betreuungsfallzahlen sind übermäßig gestiegen, da die Prinzipien der Reform von 1992 nicht hinreichend umgesetzt werden.
  • Der erhebliche Verfahrensaufwand für die Erstellung und Prüfung der Vergütungsabrechnungen der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer verbraucht wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen, ohne dass dies den betroffenen Menschen zugute kommt.
  • Betroffene und ihre Familien sind im hohen Maße dadurch beeinträchtigt, dass ein erhebliches bürokratisches Verfahren notwendig ist, um im Regelfall einen nahen Angehörigen zum Betreuer zu bestellen.

  • Viele Betroffene setzen Betreuung nach wie vor mit Bevormundung gleich.

  • Die Kosten im Betreuungsrecht sind seit In-Kraft-Treten des Betreuungsgesetzes ohne Bezug zur Entwicklung der Fallzahlen explosionsartig gestiegen.

Der Gesetzentwurf dient dazu, die aufgezeigten Missstände zu beseitigen. Dazu ist es notwendig, den Prinzipien der Reform von 1992 hinreichende Geltung zu verschaffen, den bürokratischen Aufwand auf das Notwendige zu minimieren und das Vergütungsrecht zu reformieren.

Bezug:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 209KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Stellungnahmen



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