Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)
Anhörungsrügengesetz / Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)
vom 09.12.2004, BGBl I S. 3220 (PDF, 131KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Nach dem Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 – 1 PBvU 1/02 – erfordert das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf
rechtliches Gehör verletzt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber für die Umsetzung dieses Beschlusses eine Frist bis zum 31. Dezember 2004 gesetzt.
Bezug:
- Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (1 PBvU 1/02) zum rechtlichen Gehör
- Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der SPD und B90/GR auf BT-Drs. 15/3706 (PDF, 255KB, nicht barrierefrei)
Regierungsentwurf (PDF, 326KB, nicht barrierefrei) (11.08.2004)
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML) | Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 207KB, nicht barrierefrei) |
Stellungnahmen
zum Referentenentwurf
Bundesrechtsanwaltskammer (PDF, 187KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Anwaltverein:
Ausschuss Sozialrecht (PDF, 35KB, nicht barrierefrei)
Strafrechtsausschuss (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)
Zivilverfahrensrechtsausschuss (PDF, 56KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Notarverein (PDF, 103KB, nicht barrierefrei)
Deutscher Richterbund (PDF, 50KB, nicht barrierefrei)