Der Bundesgerichtshof

Bau- und Entwicklungsplanung

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Aufsatz „Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs“ von Dietrich Pannier. Der Aufsatz ist veröffentlicht in: Geiß, Karlmann (Hrsg.); Nehm, Kay (Hrsg.): Festschrift aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens von Bundesgerichtshof, Bundesanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Köln; Berlin; Bonn; München : Heymanns, 2000. - ISBN 3-452-24597-7, S. 733-759.

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Die von der Reichsgerichtsbibliothek übernommene Aufstellung erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen an eine benutzerfreundliche Präsentation der Bestände. Eine Umorganisation des vorhandenen Bestands könnte aus personellen und zeitlichen Gründen sowie in den vorhandenen Räumlichkeiten aus Platzgründen nicht vorgenommen werden. Alle Erwartungen auf eine Besserung richteten sich daher gleichzeitig mit der immer prekärer werdenden Lage beim Bestandszuwachs auf einen Erweiterungs- oder Neubau für das Gericht bzw. die Bibliothek.

Vorplanungen zu einem neuen Gebäude gab es bereits seit den Feiern zum 25jährigen Bestehen des Gerichts. Erst Mitte der Achtziger Jahre konnte ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Es kam auch zu einer Preisvergabe an den bekannten Architekten Ungers. Dessen Vorschlag sah ein dominantes Gebäude an der Stelle des bisherigen Nordgebäudes vor, in dessen Untergeschossen und Erdgeschoss die Bibliothek untergebracht werden sollte.

Weiter gedieh die Angelegenheit allerdings nicht, da dann die Überlegung die Oberhand gewann, das Gericht und die Bundesanwaltschaft auf getrennten Grundstücken unterzubringen. Damit sollten die für die Bundesanwaltschaft erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen diesem vorbehalten bleiben und wieder ein frei zugängliches Gericht geschaffen werden. Die Planungen mußten daher erst geändert und eine neue Liegenschaft für die Bundesanwaltschaft gefunden werden.

Dies bedeutete zusammen mit den Vordringlichkeiten, die die deutsche Wiedervereinigung mit sich brachte, weiteren zeitlichen Aufschub für die Realisierung. Das vom Architekten ursprünglich geplante Gebäude wurde später in abgeänderter Form an der Brauerstraße errichtet und von der Bundesanwaltschaft im Jahr 1998 bezogen. Es beinhaltet in bevorzugter Lage auch eine von der Bibliothek des BGH betreute kleine Teilbibliothek. Damit wird die auch zu den Zeiten der gemeinsamen Unterbringung auf einem Grundstück von hier vorgenommene Betreuung der Mitglieder der Bundesanwaltschaft fortgesetzt und augenfällig dokumentiert.

Durch besonderes Engagement gelang es dem 1996 zum Präsidenten des Bundesgerichtshofs berufenen Karlmann Geiß, in kurzer Zeit die Bauplanungen wieder aufnehmen zu lassen. Als „Baurichter‟ betreut seitdem mit Geschick der Richter am Bundesgerichtshof Wiechers das Vorhaben. Eine neue Ausschreibung erfolgte und mit dem Büro Dohle + Lohse aus Braunschweig wurde Anfang 1999 ein neuer Preisträger gekürt. Im Verlauf vieler gemeinsamer und konstruktiver Sitzungen zwischen Architekt, Gericht und Bauverwaltung wurde das Vorhaben optimiert.

Der Abbruch des Nordgebäudes wurde Ende Januar 2000 begonnen, am 25. Mai 2000 fand die Grundsteinlegung statt. Im April 2003 soll der Neubau bezogen werden.